1

Hat mein Kind mit einer Zusage der Neuen Grundschule Marquardt automatisch einen Hortplatz?

Ja, da wir eine Ganztagseinrichtung sind.
2

Kann mein Kind den Hort Seepferdchen auch nutzen, wenn mein Kind eine andere Schule besucht?

Nein. Der Hort Seepferdchen betreut ausschließlich Kinder der Neuen Grundschule Marquardt.
3

Was kostet ein Hortplatz?

Der Elternbeitrag wird nach der Elternbeitragsordnung der Stadt Potsdam berechnet. Genauere Informationen zur Elternbeitragsordnung finden Sie hier:
4

Wie ist die Verpflegung in der Einrichtung geregelt?

Wir bieten im Hort eine Mittags- und eine Vesperverpflegung an. Das Mittagessen wird von der Firma "Menu Partner" geliefert. Der Verpflegungsvertrag ist mit dem Betreuungvertrag des Hortes gekoppelt.
5

Welche Impfungen/Voruntersuchungen benötigt mein Kind?

Bei der Aufnahme in die Einrichtung ist eine altersentsprechende MMR-Impfung (Mumps/Masern/Röteln) nachzuweisen. Das Formular für die "ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertagesstätten" erhalten Sie zusammen mit den Vertragsunterlagen von uns.
6

Wie ist die Abholung der Kinder geregelt?

Soll eine nicht sorgeberechtigte Person das Kind abholen, ist die Vorlage einer Tages- und/oder Dauervollmacht notwendig. Diese muss von allen sorgeberechtigten Personen unterzeichnet sein.
7

Wie ist der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz geregelt?

Für eine Betreuung bis zum Ende der 4. Klasse und einer Betreuung bis zu 4h täglich, ist kein Rechtsanspruch nötig. Wenn eine Betreuung über 4h täglich nötig ist, muss dies bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Dies gilt ebenso bei einer Hortbetreuung für die 5. und 6. Klasse.
8

Wann sind die Schließzeiten der Kita?

Unsere Schließzeiten werden jährlich im Kita Ausschuss beschlossen und sind in der Regel immer zwischen Weihnachten und Neujahr und in den letzten drei Sommerferienwochen.
9

Gibt es feste Elterneinsätze?

Ja. Wir haben jedes Jahr einen Frühjahrsputz. Hier ist es gewünscht, dass sich alle Eltern daran beteiligen.
10

Kann mein Kind auch ohne Hortvertrag Interessengemeinschaften oder den Ferienhort nutzen?

Nein. Alle Nachmittagsangebote, der Ferienhort und die Nutzung des Früh- und Späthortes können nur von Hortkindern genutzt werden.
11

Sind die Interessengemeinschaften kostenpflichtig?

Die meisten IG Angebote sind kostenfrei. Es gibt jedoch auch kostenpflichtige Angebote über Drittanbieter. Konkrete Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Interessengemeinschaften".